GLASFASER in Gundernhausen + Roßdorf + in der Siedlung Bessunger Forst

Ein flächendeckendes Glasfasernetz für Roßdorf und Gundernhausen ist schon seit vielen Jahren unser Ziel. Um das zu erreichen, braucht es sowohl privatwirtschaftlichen als auch öffentlich geförderten Ausbau. Durch die Kooperation zwischen der entega und der Deutschen Glasfaser bietet sich nun die Möglichkeit, überall in unserer Gemeinde Glasfaser bis in die Häuser zu bringen. Dazu ist kein Euro Steuergeld nötig. Anders als über den Zweckverband NGA-Netz des Landkreises, dem die Gemeinde angehört, erfolgt hier nämlich keine finanzielle Förderung des Staates. In diesem Fall findet alternativ eine Nachfragebündelung statt. Wenn bis zum 27. Juni 2022 mindestens 33% der Haushalte sich dazu bereit erklären mitzumachen und einen Anschluss zu buchen, bauen die Unternehmen auf eigene Kosten das Glasfasernetz aus. Nachdem sich unser Bürgermeisterin a.D. Christel Sprößler, unser Erster Beigeordneter Karlheinz Rück und unser Landtagsabgeordneter Bijan Kaffenberger eingesetzt haben, gilt dieses Angebot nun auch für die Siedlung Bessunger Forst.

Am 5. Mai 2022 hat Bijan Kaffenberger zudem einen Termin vor Ort mit den ausbauenden Unternehmen vereinbart, um weitere Informationen über den Ausbau zu erhalten. Gerne können Sie sich bei Fragen an ihn wenden.

Läuft alles wie geplant, ist der Ausbau bis zum Sommer 2023 abgeschlossen und das Glasfasernetz für Roßdorf kann aktiviert werden. Aktuell sind bereits 13% der Haushalte bereit mitzumachen (Stand 22. April 2022). Bis Juni ist es noch etwas hin und wir hoffen, dass sich noch viele Menschen in unserer Gemeinde von dem Vorteil eines Glasfaseranschlusses für die eigene Internetnutzung – stabilere und höhere Geschwindigkeit im Up- und Download sowie geringe Latenzen – überzeugen lassen. Außerdem verbraucht ein Glasfasernetz weniger Energie als ein Kupfernetz mit aktiver Technik. Kommen die notwendigen 33% nicht zusammen, wird in den kommenden Jahren ein geförderter Ausbau notwendig werden. Das bedeutet, dass auch die Gemeinde einen finanziellen Anteil beitragen müsste.