Um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, die Lebensqualität und Attraktivität der Städte und Gemeinden zu erhalten und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu steigern, braucht Deutschland jetzt ein modernes Verkehrsrecht. Die Kommunen benötigen darin deutlich mehr Entscheidungsbefugnisse, damit sie vor Ort geeignete Maßnahmen schneller umsetzen und die benötigte Mobilitätwende beschleunigen können.
Anstelle notwendiger Einzelnachweise von Gefahrenlagen oder dem Vorhandensein bestimmter Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäusern für die Anordnung von Tempo 30 auf Durchgangsstraßen braucht es deutlich mehr Flexibilität.
Die Initiative „Lebenswerte Städte“ setzt sich dafür ein, dass entsprechende Gesetze beschlossen werden und sucht dafür Mitstreiter unter allen Städten und Gemeinden.
Die Grünen haben einen entsprechenden Antrag ins Parlament eingebracht, dem wir uns überwiegend angeschlossen haben.
Der Grund dass sich nicht alle dem Ansinnen anschließen konnten, ist das der Antrag lediglich eine Signalwirkung hat.
Da muss man sich Ehrlich machen.
Die oberste Entscheidung in Bezug auf alle verkehrlichen Regelung hat in allen Kommunen, der/die Bürgermeister/in. Sollte das Gesetz kommen, kann er/sie trotzdem nicht verpflichtet werden, überall Tempo 30 einzuführen.
Deshalb ist der Antrag der Grünen nur als Interessensbekundung zu werten. Direkte Auswirkungen für die Gemeide Roßdorf hat er jetzt und auch in Zukunft nicht. Sobald ein entsprechender Gesetzestext vorliegt, wird nur der Bürgermeister entscheiden können, ob und wie er ihn in Roßdorf und Gundernhausen umsetzt.
Dennoch sind wir alle der Meinung, dass Tempo 30 auf den Hauptdurchgangsstraßen in der Gemeinde Roßdorf unsere Gemeinde sicherer und lebenswerter machen würde. Dazu bekennen wir uns. Und zu einem großen Teil wurde es auch schon erreicht, aber eben mit großem Abstimmungs- und Genehmigungsbedarf mit der unteren Verkehrsbehörde und den jeweiligen Baulasträgern der Straßen, die nicht der Gemeinde Roßdorf gehören.