Der Haushalt 2023 enthält einen Ansatz in Höhe von 2,5 Mio € zur Rathaussanierung. Um zu verstehen, wie der Stand der Entwicklung ist und welche Informationen diesem Ansinnen zu Grunde liegen, wurden viele Fragen gestellt. Der Bürgermeister blieb im vergangen Haupt- und Finanzausschuss Antworten auf alle unsere Fragen schuldig. Er erläuterte, dass es noch keinen vollumfänglichen Kostenplan, sondern nur eine Kostenschätzung auf der Basis von ähnlichen Maßnahmen in Nachbarkommunen gibt. Man weiß, es gibt Probleme im Rathaus, aber die Bausubstanz ist bis jetzt noch nicht einmal geprüft. Ob es sich in der Zukunft um einen Neubau oder eine Sanierung handeln wird, ist nicht absehbar. Auch die Bedarfsanalyse hat noch nicht stattgefunden. Und es geht nicht nur um die 2,5 Mio €, die sich jetzt im Haushalt 2023 finden, sondern auch schon um weitere rund 9,5 Mio in den Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 und 2025.
Es ist zweifellos richtig, dass die Gemeindevertretung jede Einzelmaßnahme und jede Ausgabe über 100.000 € in der Gemeindevertretung beschließen muss, und wir damit in die weitere Entwicklung mit einbezogen sind. Aber wir beschließen mit dem Haushalt nicht nur die Ausgaben, sondern mit der Zustimmung der Gemeindevertretung auch die Umsetzung einer Maßnahme, für die niemandem ausreichende Informationen vorliegen.
Im § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung steht:
Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter Einbeziehung der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.
Das betrifft auch die Verpflichtungsermächtigungen, die erst dann veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne und Kostenberechnungen vorliegen. Dazu gehört auch eine Schätzung inwieweit die geplante Maßnahme die zukünftigen jährlichen Haushaltsbelastungen im Ertragshaushalt beeinflussen.
Vor diesem Hintergrund wird die SPD-Fraktion dem Haushaltsansatz nicht zustimmen, da wir damit einen nicht der Gemeindehaushaltsverordnung entsprechenden Ansatz unterstützen würden. Keineswegs wollen wir die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen bezweifeln. Nur soll man nicht den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt beschließen. Deshalb schlagen wir vor:
Der Gemeindevorstand wird aufgefordert zur Definition der Planungsziele bei der Rathaussanierung eine Vorstudie zu erstellen, die der Leistungsphase „0“ entspricht.
Hierin soll enthalten sein:
- Eine Bestandsanalyse und eine Bedarfsanalyse
- Auf Basis der Bestands- und Bedarfsanalyse soll ein Funktionskonzept und eine Machbarkeitsanalyse für die Liegenschaft erarbeitet werden, aus der ersichtlich ist, ob und wie die Ziele im Bestand erreichbar sind, bzw. ob ein Neubau notwendig wird.
- Aus einem entwickelten Gesamtkonzept sollen außerdem die Kostenrahmenermittlung und die Umsetzungsplanung ersichtlich sein.
Die Mittelanmeldung in Höhe von 2,5 Mio € soll aus dem Haushalt gestrichen werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen für die Rathaussanierung für die Jahre 2024 und 2025 sollen ebenfalls gestrichen werden.
Für die Vorstudie sollen adäquate Mittel in den Haushalt eingeplant werden.
Wir hoffen, dass die anderen Fraktionen eine vergleichbare Haltung einnehmen, und es gelingt, durch einen mehrheitsfähigen Beschluss eine gesetzeskonforme Entscheidung zu treffen.