Antrag Rathaussanierung

Dass man sich das Rathaus genau ansehen muss und dass Entscheidungen getroffen werden müssen, ob, wie und unter welchen Umständen man in der Zukunft in diesem Gebäude arbeiten kann und will, ist nachvollziehbar. Das Rathaus ist tatsächlich in die Jahre gekommen.

Aber ob man es so angehen will, wie es der Bürgermeister in dem Haushaltsplan vorgeschlagen hat ist mehr als fraglich.

Auf der einen Seite wird beklagt, wie schlecht die Zeiten sind und auf der anderen Seite plant man 12 Millionen € für die nächsten 3 Jahre ein. Das ist kaum zu verstehen.

Mit dem geänderten Haushalt haben wir eine Vorstellung davon, was außer den Investitionen in den Folgejahren als dauernde jährliche Belastung durch Tilgung, Zinsen und Abschreibung auf uns zukommen wird. Schon jetzt gelingt ein Haushaltsausgleich bei den laufenden Kosten der Gemeinde nur durch einen Griff in die Rücklage. Wie will man das alles in Zukunft bewerkstelligen? Die die Einkommenssteueranteile und insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen werden zur Deckung hochgerechnet, aber an der Stelle muss man ehrlich sein, das sind Schätzung. Beide Steuern hängen sehr von der wirtschaftlichen Entwicklung in der Zukunft ab. Die vor uns liegenden Zeiten werden geprägt sein von Fachkräftemangel und Änderung der Absatzmärkte. Die Einflüsse durch den Ukraine Krieg, wie zum Beispiel weiter steigende Energiekosten und Probleme in den Lieferketten sind hier noch nicht benannt. Ob die Einnahmen sich gerade bei diesen beiden Steuerarten dann so optimistisch entwickeln, wie im Haushalt vorgesehen bleibt abzuwarten.

Der Bürgermeister hat für die Rathaussanierung hat im Haushalt Vergabe der Leistungsphasen 1 – 7 gem. HOAI zur Grundlage seines Ansatzes in Höhe von 2,5 Mio. € im Haushaltsjahr 2023 gemacht.

Die Fachleute bei der SPD Fraktion sagen dazu: Leistungen gemäß HOAI kann man erst dann vergeben, wenn man einen Plan hat und genau feststeht, was man will.

Was gibt es für Pläne und Ideen? Danach gefragt, blieb uns der Bürgermeister in den Ausschüssen die Antworten schuldig.

Im Ausschuss am Dienstag hat der Bürgermeister gesagt, dass es sowohl seine Pflicht, aber auch die Pflicht der Gemeindevertretung sei, ein wachsames Auge auf den Haushalt zu haben. An dieser Stelle haben wir es.

Als Grundlage für die Auseinandersetzung mit diesem Haushaltsansatz diente uns ein Blick in die Gemeindehaushaltsverordnung § 12, in der es heißt, dass die Gemeindevertretung erst dann über Investitionen von erheblicher Bedeutung entscheiden kann, wenn unter mehreren Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter Einbeziehung der Folgekosten die wirtschaftlichste Lösung vorliegt. Sinngemäß trifft das auch auf Verpflichtungsermächtigungen zu.

Die Gemeindevertretung hat an dieser Stelle das Recht jegliche Zustimmung zu verweigern.

Das will niemand. Denn auch wir wollen, dass das Rathaus sichere und attraktive Arbeitsplätze anbietet.

Doch man soll den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun.

Konsequenterweise fordern wir den Gemeindevorstand mit unserem Antrag auf, eine Vorstudie mit einer Definition der Planungsziele erstellen

Es soll enthalten sein

  • Eine Bestandsanalyse
  • Eine Bedarfsanalyse
  • Auf Basis der Bestands- und Bedarfsanalyse soll ein Funktionskonzept und eine Machbarkeitsanalyse für die Liegenschaft erarbeitet werden, aus der ersichtlich ist ob und wie die Ziele im Bestand erreichbar sind, bzw. ob ein Neubau notwendig wird.
  • Aus einem entwickelten Gesamtkonzept sollen außerdem die Kostenrahmenermittlung und die Umsetzungsplanung ersichtlich sein.

Die Ergebnisse sollen der Gemeindevertretung vorgelegt werden, um anhand der Ergebnisse über die weitere Vorgehensweise zu beschließen.

Erst damit ist die Grundlage geschaffen, Leistungsphasen gem. HOAI auszuschreiben und zu beauftragen.

Wie vom Bürgermeister im HFA vorgeschlagen, kann nach Beschluss der Gemeindevertretung dann die Ausschreibung und Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 4 erfolgen

Um eine Einbindung der Gemeindevertretung an den einzelnen Schritten zu gewährleisten ist die Gemeindevertretung nach jeder erfolgten Leistungsphase einzubinden.

Dafür sollen im Haushalt 800.000€ zur Verfügung eingeplant werden.

Die Verpflichtungsermächtigungen für die Rathaussanierung sind zu streichen

Die Summe in Höhe von 2,5 Mio € im Haushalt 2023 wird ab geplant.